Bereits vor der Vereinsgründung assoziierten sich einige der jetzigen Mitglieder von Assoziation:E in Form von Agora München. Dabei handelte es sich um ein offenes Dialogformat, bei dem auf Basis verschiedener wissenschaftlich fundierter Beiträge die Unerträglichkeit der herrschenden Verhältnisse reflektiert und diskutiert wurde - der Vorläufer von Assoziation:E:n. Mit einer entsprechenden Archiv-Reihe möchten wir einige der in den Jahren 2018 - 2020 besprochenen Themen wieder zugänglich machen und präsent halten. Wir danken den Autor*innen für ihr Einverständnis, die Texte als Kollektiveigentum weiterzuverwenden.
“Die Würde des Menschen ist unantastbar”. So beginnt nicht nur das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, sondern so lautet wohl auch die Intuition einer großen Mehrheit der Leserinnen und Leser dieser Zeilen. Doch worum geht es bei dieser Devise eigentlich? Wer hat die Würde des Menschen das letzte Mal vermessen, und dabei auch noch eine Unantastbarkeit festgestellt? Verstehen wir wirklich, worauf wir uns da beziehen - und welche Aktualität hat dieses Konzept, auch und gerade in seiner Konsequenz?
Darum soll es bei AGORA:MUC im Januar gehen. Im Folgenden werden einige Aspekte der Fragestellung beleuchtet, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, aber in der Hoffnung, einige Grundlagen für eine produktive Diskussion bereitzustellen. Dieser Beitrag kann natürlich genauso kritisiert und debattiert werden wie alles andere auch!
Am Ende des Textes befindet sich eine Zusammenfassung der ausformulierten Aspekte, für Ungeduldige oder wem das davor einfach zu lang ist.
Woher stammt die Idee der Menschenwürde?
Klassischerweise, also im Sinne der “Aufklärung” europäischer Gesellschaften, wird die Würde des Menschen auf eine christlich-jüdische Denkfigur zurückgeführt. Die Philosophie versuchte dann, diese Idee auch ohne Bezug auf einen Gott, also weltlich, zu begründen. Im Christen- und Judentum hat der Mensch durch seine Gottebenbildlichkeit (Gott hat den Menschen nach seinem eigenen Vorbild geschaffen) einen besonderen Stellenwert, der unter anderem in der Seele Ausdruck findet: Jeder Mensch ist einzigartig, besonders, wertvoll, mit einer Seele und damit auch so etwas wie Würde versehen. Weil wir in diesem Menschenverständnis alle ein Produkt göttlicher Schöpfung sind, ist diese Würde dann letztlich eine göttliche oder gottgegebene.
Im 18. Jahrhundert kam es bekanntlich zu einer Strömung in der europäischen Philosophie, die als Aufklärung bekannt wurde und zunächst eine Abwendung von religiös-fundamentalen Welterklärungen darstellte. Für aufgeklärte Denkerinnen und Denker (wobei damals fast ausschließlich Männer Philosophie betrieben) wurde die Frage nach dem Zugang zur Welt nicht mehr durch ein “es ist letztlich alles Gottes Wille, diesen müssen wir erkennen und dann wird das schon”, sondern durch Vernunft beantwortet. Dabei ging es nicht darum, die Wichtigkeit der großen Fragen der Religion zu bestreiten, sondern vielmehr, Antworten auf einer rationalen Grundlage zu geben. Ein zentrales Beispiel dafür ist die Würde des Menschen. Für die Aufklärer ist die religiöse Doktrin der Einzigartigkeit der Menschen wahr, allerdings falsch hergeleitet. Es gibt, so die Philosophie dieser Zeit, tatsächlich eine Menschenwürde, aber nicht aufgrund von Gott, sondern, weil jedem Menschen die Möglichkeit zugestanden werden kann, vernünftig zu denken. Die Welt ist durch Vernunft verstehbar, und gesellschaftliche Verhältnisse, also die Gesamtheit aller potentiell mündiger Menschen, rational gestaltbar.
Jeder Mensch hat prinzipiell Zugriff auf die welterklärende Vernunft, jedem Menschen kann zugetraut werden, mit seinen Mitmenschen potentiell vernünftig so zu interagieren, dass alle in Frieden und Freiheit miteinander leben können. In diesem Verständnis werden andere Menschen als Individuen erkennbar, als eben je Unterschiedene, die aneinander Anteil nehmen können, und sich selbst zum Zweck haben: Jeder Mensch hat Wünsche und Träume. Das wird als Subjektqualität der Menschen beschrieben. Wenn man dann noch von der allgemeinen Gleichwertigkeit der Menschen und ihrer Ansinnen ausgeht, darf niemand bloß als Mittel zum Zweck behandelt werden.
Man könnte sagen, die Philosophie der Aufklärung übernahm die Vorstellung aus der Religion, jeder Mensch sei einzigartig und würdevoll, nur konnte sie diese Feststellung anders begründen. Natürlich ist die Frage, was denn diese Vernunft überhaupt sei, eine immens wichtige - und nicht einfach beantwortbar. Trotzdem ist das Grundprinzip dieser Überlegung wirkmächtig - bis heute.
Menschenwürde als Kampfbegriff
Bis es so weit kam, musste allerdings noch eine Menge passieren. Die Werte der Aufklärung, die wir heute als Grundprinzipien von Rechtssystemen kennen und die wir als selbstverständlich bis unbeachtet irgendwo im Hinterkopf haben, waren Gegenstand eines radikalen und gesellschaftsumwälzenden Kampfes - wie die Aufklärung insgesamt. “Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit”, so formulierte es zunächst der berühmte Aufklärer Immanuel Kant, und führte aus: “Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines anderen zu bedienen. [...] ‘Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!‘ ist also der Wahlspruch der Aufklärung.” Das, was wir oben über die Philosophie der Aufklärung rekapituliert haben - der Mensch hat das Potential, sich “seines Verstandes zu bedienen” - wird hier zur Forderung: Er soll es auch tun! Und diese Forderung wurde zum Leitspruch der Ablösung des aristokratisch-feudalen Herrschaftssystems durch bürgerlich-liberale Rechtsstaaten - zum Leitspruch besagter radikaler Umwälzungen also, beispielsweise in der Gestalt der französischen Revolution oder des amerikanischen Unabhängigkeitskrieges.
Menschenwürde als Bezugspunkt staatlichen Rechts
Denn in den alten, feudalen Systemen war ja gerade der unterschiedliche Wert der Menschen maßgeblich: Die meisten führten als Leibeigene ein überwiegend elendes Leben, während einige wenige aufgrund von Geburt und göttlicher Gnade Herrschende von Staat und Kirche waren. Das Konzept der Individualität gab es nicht.
Die neu entstandenen bürgerlich-liberalen Staaten basierten ihre Rechtsordnungen auf verschiedene Menschenrechtserklärungen und sorgten so für die erste Institutionalisierung der Menschenwürde. Eine solche Formulierung dieser Rechte mit dem Anspruch auf allgemeine Anerkennung ist beispielsweise die Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen. Und nachdem der deutsche Nationalsozialismus zu einem kompletten Rückfall hinter die Werte der Aufklärung führte (“Rasse”, nicht Würde war die ausschlaggebende Dimension), jedoch von alliierten Nationalstaaten, die sich wiederum als Vertreter dieser Werte sahen, militärisch geschlagen wurde, fand die Würde des Menschen schließlich auch Einzug in deutsches Recht.
So geht das Grundgesetz (GG) davon aus, dass die Menschenwürde dem Menschen durch ihre bloße Existenz zu eigen ist. Sie kann dem Menschen also nicht genommen werden; der Achtungsanspruch, der sich durch die Garantie der Menschenwürde in Art. 1 I GG ergibt, kann jedoch verletzt werden. Der soziale Wert- und Achtungsanspruch, so das Bundesverfassungsgericht, verbietet, den Menschen zum Objekt des Staates zu machen, oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Subjektqualität in Frage stellt.
Die Menschenwürde entfaltet in der Verfassungsordnung des Grundgesetzes neben der Stellung als Grundrecht und als Grundlage für die übrigen Grundrechte auch die Funktion einer Staatsfundamentalnorm. Das Verhältnis von Menschenwürde und Demokratie ist hier von zentraler Bedeutung. Die individuelle Selbstbestimmung des Menschen, die durch Art. 1 I GG geschützt wird, ist zugleich die Grundlage für die kollektive Selbstbestimmung, die das Demokratieprinzip des Art. 20 I, II GG bestimmt. Die historische Mahnung, die mit Art. 1 I GG verbunden ist, ist klar: Nie wieder sollen menschenverachtende Verhältnisse wie unter dem nationalsozialistischen Regime zur Staatsräson werden können.
Menschenwürde als Rechtfertigung staatlicher Gewalt
Wir haben gesehen, was unter der Würde des Menschen verstanden werden kann. Und wir wissen, dass deren Unantastbarkeit eine starke normative, in einigen Rechtssystemen mittlerweile in Stein gemeißelte Forderung ist - aber deswegen noch keinesfalls vollends durchgesetzt.
Gerade die westlich-bürgerlichen Rechtsstaaten, die sich als aufgeklärt und liberal bezeichnen und die Verwirklichung der universellen Menschenrechte- und Würde als grundsätzlichen Anspruch an sich selbst institutionalisierten, stehen auch für die Perversion des Grundgedankens dieser Rechte in der jüngeren Geschichte. Beispiele hierfür sind die erst relativ späte Abschaffung der Sklaverei und andauernde Ungleichbehandlung “dunkelhäutiger” Bürger*innen in den USA; oder der Französische oder Britische Kolonialismus. Vor diesem Hintergrund wurden zunehmend Stimmen laut, die im Konzept der Menschenwürde und anderen universellen Rechten nur noch Erzählungen sahen, die sich westliche Staaten auf die Fahnen schrieben, um ihre internationale Vorherrschaft zu legitimieren. So ist der Universalismus der Werte der Aufklärung, der ursprünglich jedem Menschen eine Würde und Individualität garantieren und gerade nicht eine Kultur, eine Lebensweise über alle anderen stellen sollte, heute für viele eine bloße Herrschaftsideologie.
Menschenwürde in der Krise?
Und tatsächlich zeigen nicht nur die historischen, sondern auch gegenwärtige Beispiele, dass der Grundgedanke der Würde des Menschen vielleicht rechtlich-formal, aber in seiner ganzen Tragweite noch nirgends verwirklicht ist. Denn nicht nur gibt es nach wie vor Menschen(-gruppen), die von den Rechten der Menschenwürde beinahe gänzlich ausgeschlossen sind und über keine Instanz verfügen, welche diese garantieren könnte. Selbst dort, wo Menschenwürde, Gleichheit und Freiheit zumindest rechtlich bereits fest verankert sind, ist die reale Verwirklichung menschenwürdiger Zustände bisher ausgeblieben. Denn die Idee der Menschenwürde beinhaltet mehr, als das ("negative") Recht auf Unversehrtheit - es impliziert auch einen wirklich menschenwürdigen Zustand. Und das heißt, in jeder Hinsicht als utopische Forderung: Die Einrichtung gesellschaftlicher Verhältnisse, die den Einzelnen ein Leben ohne körperliches und psychisches Leid ermöglichen sowie die Verwirklichung von Individualität, fernab von existenzieller Not und materiellen Zwang (Utopisch war es übrigens auch, zu Zeiten eines durch “Gottes Gnaden” regierenden Adels von bürgerlicher Gleichberechtigung zu sprechen).
Gleichzeitig suchen immer mehr Menschen nach anderen Konzepten, um ein gutes Leben für alle zu fordern, oder geben diese Forderung oder die Suche nach Anhaltspunkten dafür auf.
Welche Stellung nehmen wir in dieser Debatte ein? Verstehen wir die eigentliche Tragweite dieses für uns so “normale” Konzepts, und falls ja, sind wir uns der dabei mitschwingenden Forderungen, die eventuell über das hinausgehen, was wir bisher als gemeinschaftliches Leben kennengelernt haben, bewusst? Welche Konsequenzen hat das für unseren Blick auf die Welt und unserer allgemeinen Haltung?
ZUSAMMENFASSUNG
1 Woher stammt die Idee der Menschenwürde?
Die Philosophie der Aufklärung übernahm die Vorstellung aus der jüdisch-christlichen Religionstradition, jeder Mensch sei einzigartig und würdevoll, nur konnte sie diese Feststellung ohne Bezug auf einen Gott, also weltlich begründen: Durch eine Denkfigur, die jedem Menschen die Möglichkeit zugesteht, vernünftig zu denken.
2 Menschenwürde als Kampfbegriff
“Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. [...] Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!” (Immanuel Kant) Das, was wir oben über die Philosophie der Aufklärung rekapituliert haben, wird zur Forderung. Und diese Forderung wurde zum Leitspruch der Ablösung des aristokratisch-feudalen Herrschaftssystems durch bürgerlich-liberale Rechtsstaaten, beispielsweise in Gestalt der französischen Revolution.
3 Menschenwürde als Bezugspunkt staatlichen Rechts
Die neu entstandenen bürgerlich-liberalen Staaten basierten ihre Rechtsordnungen auf verschiedene Menschenrechtserklärungen und sorgten so für die erste Institutionalisierung der Menschenwürde. In der Verfassungsordnung des deutschen Grundgesetzes entfaltet die Menschenwürde neben der Stellung als Grundrecht und als Grundlage für die übrigen Grundrechte auch die Funktion einer Staatsfundamentalnorm.
4 Menschenwürde als Rechtfertigung staatlicher Gewalt
Gerade die westlich-bürgerlichen Rechtsstaaten, die sich als aufgeklärt und liberal bezeichnen und die Verwirklichung der universellen Menschenrechte- und Würde als grundsätzlichen Anspruch an sich selbst institutionalisierten, stehen auch für die Perversion des Grundgedankens dieser Rechte in der jüngeren Geschichte. Deshalb ist der Universalismus der Werte der Aufklärung, der ursprünglich jedem Menschen eine Würde und Individualität garantieren und gerade nicht eine Kultur, eine Lebensweise über alle anderen stellen sollte, heute für viele eine bloße Herrschaftsideologie westlicher Staaten in ihrem Kampf um internationale Dominanz.
5 Menschenwürde in der Krise?
Welche Stellung nehmen wir in dieser Debatte ein? Verstehen wir die eigentliche Tragweite dieses für uns so “normale” Konzepts, und falls ja, sind wir uns der dabei mitschwingenden Forderungen, die eventuell über das hinausgehen, was wir bisher als gemeinschaftliches Leben kennengelernt haben, bewusst? Welche Konsequenzen hat das für unseren Blick auf die Welt und unserer allgemeinen Haltung?
Kontaktiert uns gerne mit euren Fragen und weiterführenden Gedanken: info@assoziation-e.org
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